In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hamm (Az. 17 C62/08) wurde rechtskräftig entschieden, dass Anbieter, die beim FREE SMS Versand mit “FREE”, “kostenlos”, “gratis” oder “umsonst” werben, diesen Service auch kostenlos zur Verfügung stellen müssen.  Es ging um ein Angebot von “smsfree24.de”, wobei man nach Anmeldung 100 Free SMS erhielt. Diese konnte man in einem Testzeitraum von 24 Stunden verschicken. Das Testabo verlängerte sich zu einem 24 monatlichen Vertrag, bei dem monatlich 100 SMS für EUR 96,– pro Jahr zu bezahlen waren. Der Hinweis auf die Kosten war in den AGB’s versteckt angebracht. Aufgrund der Begriffe “FREE”, “gratis” und “umsonst” ging auch das Gericht davon aus, dass der Versand der SMS kostenlos ist. Die in den AGB’s aufgeführte erforderliche Zahlung, wäre somit als überraschende Klausel gem. § 305c Abs. 1. BGB zu beurteilen. Dadurch war die Klausel zur Zahlung unwirksam und der beklagte Nutzer brauchte nicht zu zahlen.
Zum Thema Abofallen siehe auch unseren Artikel.
September 1st, 2008 at 07:55
Richtige endscheidung,engtlich mall würde mal gegeg betrüger getan!
Oktober 27th, 2008 at 10:19
[...] Gericht urteilt: free SMS müssen wirklich kostenlos sein Tags: free SMS [...]
November 7th, 2008 at 00:04
Interessanter Beitrag. Abofallen rücken immer mehr in den Wahrnehmungsbereich der Justiz, gut so!